Studieninhalte

Masterstudiengang Psychotherapie

Studieninhalte

Im Zentrum des Masterstudiums stehen die berufsberechtigende Ausbildung durch die Fachspezifika sowie eine fundierte wissenschaftliche Qualifizierung.

Was ist Psychotherapie?

Gemäß § 1. des Psychotherapiegesetzes 1 ist die Ausübung der Psychotherapie eine nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewusste und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen einer/einem oder mehreren Behandelten und einer/einem oder mehreren PsychotherapeutInnen mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit der/des Behandelten zu fördern.

Die selbständige Ausübung der Psychotherapie besteht in der eigenverantwortlichen Ausführung der zuvor umschriebenen Tätigkeiten, unabhängig davon, ob diese Tätigkeiten freiberuflich oder im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgeübt werden.

Dabei spielt die reflexiv-relationale Handlungskompetenz in psychotherapeutischen Settings (auf einer prozessorientierten, intersubjektiv-dialogischen, ethisch-diversitätssensiblen Grundhaltung und einer forschungsbasierten, kritisch-reflektierten, transdisizplinären Wissensbasis) eine Schlüsselrolle.

 

Wissenschaftliche Methoden

Der Masterstudiengang vermittelt grundlegende und vertiefende Qualifikationen für wissenschaftliches Arbeiten in psychotherapeutischen und angrenzenden Arbeitsfeldern. Absolvent*innen erlangen umfassende Kenntnisse in den Bereichen Wissenschaftstheorie und Forschungsmethodik.


Forschungswerkstatt

Im Rahmen der Forschungswerkstatt werden die Studierenden persönlich und individuell bei ihrem Forschungsprozess begleitet. Die Begleitung zielt auf interkulturelle Öffnung und transdisziplinäre Reflektion ab. Es werden folgende Lernergebnisse vermittelt:

  • Fachliches Know-how
  • Methodenkompetenz
  • Sozialexpertise
  • Selbstreflexion

Fachspezifikum

An der Bertha von Suttner Privatuniversität kann aus unterschiedlichen Fachspezifika gewählt werden, die direkt bei den Kooperationspartnern absolviert werden.

 

Abschluss

Der Studiengang wird mit einer Masterarbeit abgeschlossen, die sowohl fachspezifisch als auch universitär betreut und bewertet wird.

Modulbeschreibungen

Studienbereich Forschungs- und Wissenschaftsmethodik

1PA1: Forschungswerkstatt 1

5 ECTS / 2 SWS

Das multiparadigmatische und interdisziplinäre Feld der Psychotherapieforschung wird diskutiert und ordnend betrachtet. Ein besonderer Fokus liegt auf neueren Entwicklungen, aktuellen Forschungsbemühungen vor dem Hintergrund etablierter Forschungstraditionen sowie auf den Forschungsschwerpunkten der Bertha von Suttner Privatuniversität. Methodische Kompetenzen werden aufgefrischt, erweitert und gegenüber für die Psychotherapieforschung relevanten Fragen in Anschlag gebracht. Dabei werden die Potentiale und Limitationen einzelner Verfahren für ausgewählte Praxiskontexte ausgelotet.

1PA2: Grundlagen- und Konzeptforschung

5 ECTS / 2 SWS

Im Modul werden verschiedene Fragestellungen, methodische Ansätze und Qualitätskriterien psychotherapeutischer Grundlagen- bzw. Konzeptforschung erarbeitet und anhand ausgewählter Studien illustriert. Nach einer orientierenden Einführung werden Studierende dazu angehalten, einschlägige Untersuchungen zu recherchieren und deren methodische Anlage, Ergebnisse und Rezeption im Rahmen der Plenumssitzungen darzustellen, mit anderen Studien zu verknüpfen und unter methodischem Gesichtspunkt kritisch zu diskutieren bzw. Schlussfolgerungen und weiterführende Gedanken in Hinblick auf die eigene psychotherapeutische Tätigkeit bzw. auf eigene potentielle Forschung zu entwickeln.

1PA3: Gesundheit aus der Perspektive der angewandten Sozialforschung

5 ECTS / 2 SWS

Es werden Konzepte der Gesundheitsforschung und die Bedeutungen der gesellschaftlichen Gesundheitskommunikation mit den Studierenden analysiert und bewusstgemacht. Es werden die historischen Entwicklungsprozesse des Gesundheitssystems erarbeitet wie z.B.: die Entstehung der Psychiatrie. Dazu gehört die Einführung in ein Verständnis der Entstehung sozialer Institutionen sowie die Ausbildung spezifischer Machtstrukturen des Gesundheitssystems im Sinne von Foucault. Es werden aktuelle Entwicklungsprozesse des Gesundheitswesens für die Erfahrung von Erkrankungs- und Gesundungsprozesse nähergebracht. Grundbegriffe vertikaler und horizontaler Ungleichheit werden durch die Studierenden erarbeitet, um Konzepte von Schicht, Milieu, Lebenslage in Bezug auf Gesundheit zu entwickeln. Es werden soziale Differenzierung von Gesundheits- und Krankheitsvorstellungen mit den Studierenden erarbeitet und von Gesundheitsbewusstsein, Gesundheitsverhalten und Gesundheitshandeln unterschieden. Das Modell der Salutogenese wird gemeinsam erarbeitet.

2PA5: Versorgungsforschung

5 ECTS / 2 SWS

In diesem Modul wird eine Einführung in die Versorgungsforschung mit den Studierenden erarbeitet und dabei Theorien und Konzepte der Versorgungsforschung sowie spezifische Methoden und Studientypen dargestellt. Die Studierenden können Versorgungsstrukturen und -prozesse im Bereich der Psychotherapie und angrenzender Disziplinen erkennen und beschreiben sowie relevante Strukturen und Prozesse im Gesundheitswesen kritisch reflektieren. Den Studierenden werden Patientenorientierung, patientenrelevante Outcome-Parameter und Patientenpräferenzen nähergebracht. Dabei stehen Kommunikation mit Patienten, Patienteninformationen und partizipative Entscheidungsfindung im Vordergrund. Es werden Epidemiologie, bevölkerungsbezogene Maßzahlen, Studientypen und Datenquellen mit den Studierenden erarbeitet. Studierende können Gesundheitsberichterstattungen und Bedarfsplanung kritisch reflektieren und weiterführende Gedanken entwickeln. Die Studierenden können diese Inhalte in Gruppendiskussionen und ähnlichen Formaten benennen und kritisch evaluieren.

3PA6: Ausbildungsforschung

5 ECTS / 2 SWS

AbsolventInnen können die Bedeutung der Ausbildungsforschung für die Qualitätssicherung in der Psychotherapie darstellen und erläutern. Sie sind in der Lage verschiedene Begriffe bzw. Konzepte von psychosozialer – insbesondere psychotherapeutischer – Kompetenz und Professionalität zu kontrastieren und können Kriterien für positive und negative Kompetenzentwicklung nennen. 
Sie können verschiedene Typen von Ausbildungsforschung (z.B. Input-, Out-put- und Prozessforschung) voneinander abgrenzen, die Charakteristika und Einsatzgebiete unterschiedlicher methodischer Anlagen der Ausbildungsforschung (z.B. quantitative vs. qualitative, evaluative vs. beschreibende, erhebende vs. quasi experimentell Designs) diskutieren sowie die Ergebnisse von ausgewählten Studien hinsichtlich ihrer Aussagekraft und Implikationen für die Professionalisierung in psychosozialen Arbeitsfeldern interpretieren und diskutieren. In Auseinandersetzung mit dem aktuellen Forschungsstand können die AbsolventInnen bestehende Desiderate in der Ausbildungsforschung identifizieren und eigenständige Überlegungen zu deren Bearbeitung entwickeln und evaluieren. 

 

3PA8: Statistik

5 ECTS / 2 SWS

Den Studierenden werden grundlegende Kenntnisse der deskriptiven Statistik und der Wahrscheinlichkeitstheorie vermittelt. Sie können Grundbegriffe wie Merkmal, Zufall, statistisches Modell etc. benennen und anwenden. AbsolventInnen können grafische und algebraische Methoden zur Beschreibung eines Merkmals (Histogramm, Häufigkeitsfunktionen, kumulative Verteilungsfunktion, Lage- und Streuungsmaße, Box-Plots, etc.) benennen und anwenden. Sie können Verfahren zur Analyse von zwei oder mehr Merkmalen benennen und anwenden. AbsolventInnen werden Eigenschaften von Schätzern (wie z.B.: mean square error, Konsistenz, Erwartungstreue, Effizienz) nähergebracht. Studierenden werden Testung von statistischen Hypothesen nähergebracht und lineare Modelle (z.B. ANOVA, Regressionsmodelle) vermittelt

3PA9: Wirksamkeitsforschung

5 ECTS / 2 SWS

Im Modul werden verschiedene methodische Ansätze der Wirksamkeitsforschung und ihrer historischen Entwicklung erarbeitet und anhand ausgewählter Studien illustriert. Nach einer orientierenden Einführung werden Studierende dazu angehalten, einschlägige Untersuchungen zu recherchieren und deren methodische Anlage, Ergebnisse und Rezeption im Rahmen der Plenumssitzungen darzustellen, mit anderen Studien zu verknüpfen und unter methodischem Gesichtspunkt kritisch zu diskutieren bzw. Schlussfolgerungen und weiterführende Gedanken zu entwickeln.

2PA4, 3PA7, 4PA10: Forschungswerkstatt 2,3 und 4

9 ECTS / 6 SWS

Studierende stellen Materialien und Texte aus unterschiedlichen Phasen der Masterarbeitserstellung vor und diskutieren diese unter Anleitung des/der Lehrenden mit anderen Teilnehmer*innen. In Gestalt von Feedback und inhaltlichen bzw. methodischen Anregungen der/des Lehrenden werden die Studierenden im Rahmen der Masterarbeitserstellung betreut und begleitet. Je Durchlauf unterscheidet sich der Fokus der Betreuung:

Forschungswerkstatt 2:

Studierende

  • erarbeiten ihr Forschungsthema,
  • formulieren dazu auf der Basis einer ersten Beschäftigung mit Literatur ihr Erkenntnisinteressebearbeitbare Forschungsfragen.
  • stellen einen geeigneten Theoriebezug her (und formulieren im Fall einer quantitativen empirischen Arbeit Hypothesen)
  • begründen die Wahl ihrer Methoden auf der Grundlage ihres Erkenntnisinteresses
  • erstellen und argumentieren ihr methodisches Design sowie einen realistischen Zeitplan.

Auf Basis dessen halten Studierende ein Planungsreferat und erstellen ein Exposé in dem sie zu den genannten Aspekten Stellung nehmen bzw. ihr Masterprojekt entwerfen. Über die Diskussion im Rahmen der Forschungswerkstatt erhalten sie Feedback und Anregung für den weiteren Arbeitsprozess.
Das von dem/der Lehrenden positiv beurteilte und angenommene Exposé bildet die Voraussetzung für eine Betreuungsvereinbarung zur Masterarbeit.

Forschungswerkstatt 3:

Studierende differenzieren ihr Forschungsvorhaben, beginnen mit der Umsetzung ihres Forschungsprogramms und erstellen eine schriftliche Dokumentation des Forschungsfortschritts, indem sie

  • sich weiter mit dem Stand der Forschung, dem Forschungsfeld sowie mit ihren Methoden und Techniken auseinandersetzen,
  • ggf. mit der Erhebung von empirischem Material beginnen oder ihre Literaturarbeit präziseren,
  • ein Kapitel oder die Interpretation von empirischem Material verschriftlichen und dieses in der Forschungswerkstatt vorlegen.

Über die Diskussion ihrer schriftlichen Vorlagen im Rahmen der Forschungswerkstatt erhalten die Studierenden Feedback und Anregung für den weiteren Arbeitsprozess.

Forschungswerkstatt 4:

Studierende

  • berichten über den Fortschritt der Masterarbeit,
  • holen Rückmeldung zu offenen Fragen ein,
  • stellen Ergebnisse der Arbeit vor und diskutieren diese,
  • bereiten sich auf die mündliche Darstellung/Verteidigung der Arbeit im Rahmen der Masterprüfung vor. 

Studierende erarbeiten und halten ein Auswertungsreferat und erstellen ein „Executive Summary“ zur Masterarbeit. Über die Diskussion im Rahmen der Forschungswerkstatt erhalten die Studierenden Feedback und Anregung für das Finalisieren ihrer Arbeit.

3PA11, 4PA12: Masterarbeit

3 ECTS / 12 SWS

Eigenständige Bearbeitung eines wissenschaftlichen Problems aus dem Bereich der Psychotherapie sowie angrenzender Disziplinen und kritische Reflexion des Forschungsstandes.

4PA12: Masterprüfung

1 ECTS

Auf der Grundlage der Bewertung und Begutachtungsergebnisse der Masterarbeit ist eine mündliche kommissionelle Prüfung angesetzt, in deren Rahmen die Studierenden ihre Masterthese präsentieren und verteidigen. Auf die Präsentation und Verteidigung folgt ein Prüfungsgespräch, in welchem die Studierenden ihre Befähigung zur Vernetzung und Verbindung ihrer Masterthese mit zentralen Inhalten des Masterstudiengangs demonstrieren.

Der Prüfungssenat wird von der Studienprogrammleitung für jede Kandidatin bzw. jeden Kandidaten aus dem Kreis der Prüfungskommission festgelegt; er besteht aus einem/einer Vorsitzenden und zwei Fachprüfer*Innen. Erstprüfer*in ist in der Regel der/die Betreuer*in der Masterarbeit. Studierende, die gemeinsam eine Masterthese abgegeben haben, legen an einem Prüfungstermin die Prüfung vor dem gleichen Senat ab.

Studienbereich Vertiefungsrichtung psychotherapeutisches Fachspezifikum

Aus den nachstehenden Modulen sind insgesamt 60 ECTS (inklusive 10 ECTS wissenschaftlicher Reflexionen) nach freier Wahl zu absolvieren.

FS1: Theorie der gesunden und psychopathologischen Persönlichkeitsentwicklung

8 ECTS

In diesen Lehrveranstaltungen werden grundlegende Konzepte und Theorien zur Gesundheits- und Krankheitslehre der jeweiligen fach- und schulenspezifischen Orientierungen vorgestellt. Zudem werden Nosologie, Ätiologie, Pathogenese sowie differentialdiagnostische Fragestellungen zu wichtigen psychischen Störungsbildern erörtert. Neben eigenständigem Durcharbeiten von Literatur, fachlichen Inputs durch die Lehrenden und Gruppendiskussion vertiefen schriftliche Ausarbeitungen zu vorgegebenen Fragestellungen in der E-Learningphase das Verstehen von pathogenetischen und salutogenetischen Phänomenen.

FS2: Methodik und Technik

14 ECTS

Im Mittelpunkt dieser Lehrveranstaltungen steht die Vermittlung von praxeologischer Grundlagen. Gelehrt und eingeübt werden schulenspezifische Interventionstechniken sowie mögliche Indikationen und Kontraindikationen. Basiskonzepte zur Behandlung von Patientinnen und Patienten werden mit Hilfe von Prozessmodellen erörtert und in Rollenspielen erprobt. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf das psychotherapeutische Erstgespräch gelegt. Die Rahmendbedingungen unterschiedlicher Settings werden diskutiert

FS3: Persönlichkeits- und Interaktionstheorien

7 ECTS

In diesen Lehrveranstaltungen werden Konzepte und Theorien der Persönlichkeits- und Interaktionstheorien des gewählten Fachspezifikums systematisch dargestellt. Neben dem aktuellen Forschungsstand werden sozio-kulturelle Bedingungen und genderspezifische Ansätze sowie das Zusammenwirken von Anlage-Umwelt-Interaktionen erörtert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Theorie-Praxis-Verzahnung, wobei konkrete Wechselwirkungen theoretischer Positionen auf die psychotherapeutische Praxis entlang konkreter Fallbeispiele diskutiert und in Rollenspielen erprobt werden.

FS4: Psychotherapeutische Literatur

5 ECTS

In diesem Modul werden Konzepte und Theorien des gewählten Fachspezifikums systematisch dargestellt. Neben dem aktuellen Forschungsstand werden grundlegende Texte der Methode erörtert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Theorie-Praxis-Verzahnung, wobei konkrete Wechselwirkungen theoretischer Positionen auf die psychotherapeutische Praxis entlang konkreter Fallbeispiele diskutiert und in Rollenspielen erprobt werden.

FS5: Schwerpunktbildung Theoretischer Teil

6 ECTS

In diesem Modul werden Inhalte, wie im Psychotherapiegesetz geregelt, aus den Modulen 1-3 des theoretischen Teils i.e. Theorie der gesunden und der psychopathologischen Persönlichkeitsentwicklung, Methodik und Technik sowie Persönlichkeits- und Interaktionstheorien vertieft. Lerninhalte ergeben sich aus den vom Fachspezifikum gewählten Teilen der Schwerpunktbildung der oben genannten Module.

FS6: (Gruppen-)Selbsterfahrung

20 ECTS

In diesem Modul werden geblockte Gruppenselbsterfahrungen angeboten, die eine Interaktion in der Gruppe ermöglichen, um so sich selbst in einer Gruppe und Prozesse in Gruppen erleben und analysieren zu können. Dabei können Umgang mit Nähe und Distanz im Gruppenkontext, mit Abhängigkeit, mit Prüfungssituationen exemplarisch im eigenen Erleben evaluiert werden. Es werden Begegnung mit Ängsten und Grenzen ermöglicht sowie das eigene Geworden-Sein analysiert. Es werden Reflexion von Selbstverständnis, Selbstbewusstsein, Selbstvertrauen in der eigenen Person sowie bei den Teilnehmern kenntlich gemacht. Dabei werden klare Persönlichkeitsbilder durch Reflexion der Studierenden sowie durch die Gruppenleitung erzeugt.

FS7: Fachspezifisches Praktikum

27 ECTS

Die Studierenden absolvieren mit 550 Einheiten, wovon 150 in einem klinischen Setting zu absolvieren sind, ein Praktikum im Umgang mit verhaltensgestörten oder leidenden Personen in einer im psychosozialen Feld bestehenden Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens unter fachlicher Anleitung und Aufsicht des Leiters/der Leiterin dieser Einrichtung oder eines Stellvertreters/einer Stellvertreterin.

FS8: Praktikumssupervision

4 ECTS

Die Praktikumssupervision erfolgt durch den Kooperationspartner mit entsprechender Qualifikation gemäß PtHrsg. Ein entsprechender Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung der Praktikumssupervision ist der wissenschaftlichen Lehrgangsleitung vorzulegen. Die Praktikumssupervision ist ein Lernprozess, der die Reflexion von in Praktikumsinstitutionen gewonnenen Erfahrungen unterstützt. Fallsupervision, Teamsupervision je nach Bedarf.

FS9: Statussupervision

16 ECTS

Die Supervision erfolgt durch den Kooperationspartner mit entsprechender Qualifikation gemäß PtHrsg. Ein entsprechender Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung der Praktikumssupervision ist der wissenschaftlichen Lehrgangsleitung vorzulegen. Die Statussupervision ist ein Lernprozess, der die Reflexion von selbstständiger therapeutischer Arbeit und der darin gewonnenen Erfahrungen unterstützt. Fallsupervision, Teamsupervision werden dabei je nach Bedarf eingesetzt.

FS10: Schwerpunktbildung Praktischer Teil

13 ECTS

In diesem Modul werden Inhalte, wie im Psychotherapiegesetz geregelt, aus den Modulen 1-4 des theoretischen Teils i.e. Theorie der gesunden und der psychopathologischen Persönlichkeitsentwicklung, Methodik und Technik, psychotherapeutische Literatur sowie Persönlichkeits- und Interaktionstheorien vertieft. Lerninhalte ergeben sich aus den vom Fachspezifikum gewählten Teilen der Schwerpunktbildung der oben genannten Module

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