Aufnahmeverfahren
BACHELORSTUDIENGANG Soziale Arbeit
Aufnahmeverfahren
Bewerber*innen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, werden vor Abschluss des Ausbildungsvertrages zu einem persönlichen Beratungsgespräch mit der Studienprogrammleitung oder mit einer von der Studienprogrammleitung nominierten Vertretung eingeladen.
Das persönliche Gespräch dient vor allem zur Abklärung der gegenseitigen Erwartungen und der Machbarkeit des Studiums, verbunden mit der persönlichen (beruflichen) Situation der Bewerber*innen.
Die Reihung für die Aufnahme erfolgt nach Eintreffen der vollständigen Bewerbungsunterlagen.
Nach Abschluss des Ausbildungsvertrags können die Studierenden mit dem Beginn des folgenden Semesters ihr Studium starten.
Studienstart
Sommersemester 2021
Kontakt

Interessent*innen- und Studierendenbetreuung
Michaela Mauer
+43 676 847 22 88 07